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  • Abgabenordnung: Geschäftsunterlagen, die Anfang 2005 vernichtet werden dürfen

    Folgende Geschäftsunterlagen dürfen im Jahr 2005 vernichtet werden: 

     

    • Aufzeichnungen (einschließlich der elektronisch erstellten Daten) aus den Jahren 1994 und früher;

     

    • Inventare, die bis zum 31.Dezember 1994 aufgestellt worden sind;

     

    • Bücher, in denen die letzten Eintragungen im Jahr 1994 oder früher erfolgt sind;

     

    • Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die 1994 oder früher aufgestellt worden sind;

     

    • Buchungsbelege (d.h. Rechnungen, Quittungen, Verträge, Kontoauszüge, Tagesendsummenbons u.ä.m.) aus dem Jahr 1994 oder früher;