Abgabenordnung: Geschäftsunterlagen, die Anfang 2005 vernichtet werden dürfen
Folgende Geschäftsunterlagen dürfen im Jahr 2005 vernichtet werden:
- Aufzeichnungen (einschließlich der elektronisch erstellten Daten) aus den Jahren 1994 und früher;
- Inventare, die bis zum 31.Dezember 1994 aufgestellt worden sind;
- Bücher, in denen die letzten Eintragungen im Jahr 1994 oder früher erfolgt sind;
- Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die 1994 oder früher aufgestellt worden sind;
- Buchungsbelege (d.h. Rechnungen, Quittungen, Verträge, Kontoauszüge, Tagesendsummenbons u.ä.m.) aus dem Jahr 1994 oder früher;
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig