Abgabenordnung: Werden über einen längeren Zeitraum keine Steuern bezahlt, droht der Insolvenzantrag und die Gewerbeuntersagung
1. Mit Urteil vom 9.November 2004 hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass das Finanzamt ohne weitere Vorwarnung ein Insolvenzverfahren in Gang setzen darf, wenn über einen längeren Zeitraum keine Steuern gezahlt wurden und mehrere Pfändungsversuche des Finanzamts fehlgeschlagen sind.
Im Streitfall hatte der Steuerpflichtige neun Monate lang keine Lohnsteuer- und Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet und so Steuerschulden von über 250.000 EUR aufgebaut. Das Finanzamt stellte daraufhin ohne weitere Ankündigung einen Insolvenzantrag. Diese Vorgehensweise war nach Auffassung des Finanzgerichts Köln rechtmäßig.
Urteil des FG Köln v. 9.11.04 (15 K 4934/04) im Internet unter www.google.de.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig