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  • Abgabenordnung: Werden über einen längeren Zeitraum keine Steuern bezahlt, droht der Insolvenzantrag und die Gewerbeuntersagung

    1. Mit Urteil vom 9.November 2004 hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass das Finanzamt ohne weitere Vorwarnung ein Insolvenzverfahren in Gang setzen darf, wenn über einen längeren Zeitraum keine Steuern gezahlt wurden und mehrere Pfändungsversuche des Finanzamts fehlgeschlagen sind. 

     

    Im Streitfall hatte der Steuerpflichtige neun Monate lang keine Lohnsteuer- und Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet und so Steuerschulden von über 250.000 EUR aufgebaut. Das Finanzamt stellte daraufhin ohne weitere Ankündigung einen Insolvenzantrag. Diese Vorgehensweise war nach Auffassung des Finanzgerichts Köln rechtmäßig. 

     

    Urteil des FG Köln v. 9.11.04 (15 K 4934/04) im Internet unter www.google.de.