Abgeltungsteuer - Viele Kapitaleinnahmen gehören weiter in die Steuererklärung 2009
Die Abgeltungsteuer führt zu einer Endbesteuerung mit einem besonderen Steuersatz über die Bank. Daher tauchen private Kapitalerträge ab dem VZ 2009 in der Regel nicht mehr in der Steuererklärung auf. Dies bringt Anlegern deutliche Erleichterung, sie müssen ihre Kapitaleinnahmen nicht mehr mühsam für die Steuererklärung aufbereiten. Dennoch gehören private Kapitalerträge in vielen Fällen weiterhin in die Veranlagung. Nachfolgend eine Checkliste der Ausnahmesituationen, über die die individuelle Situation bei den Mandanten geprüft werden kann.
- Nebenrechnung: Die Kapitaleinnahmen werden zur Berechnung der Einkünfte für den Spendenabzug, für die Berücksichtigung volljähriger Kinder, zur Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG, bei Unterhaltsempfängern sowie für die Bemessung des Ausbildungsfreibetrags benötigt.
- Umgehung: Bestimmte Kapitalerträge (Gesellschafter- oder Back-to-back-Finanzierungen, Darlehen unter nahen Angehörigen) unterliegen der tariflichen Einkommensteuer.
- Günstiger Prüfung: Die individuelle Progression des Sparers liegt unter 25 %, dann fließen die Einnahmen auf Antrag in die Veranlagung.
- GmbH: Ausschüttungen an private Gesellschafter unterliegen auf Antrag dem Teileinkünfteverfahren mit der individuellen Progression.
- Police 1: Kapitallebensversicherungen mit halbierter Einnahmeerfassung unterliegen der Progression. Dieser Fall kann aber noch nicht eintreten, da die zwölfjährige Laufzeit noch nicht abgelaufen ist.
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