Arbeitszimmer - Aktuelle Entscheidungen im Fokus
Zum häuslichen Arbeitszimmer sind in den vergangenen Monaten eine Reihe von Urteilen ergangen, über die in AStW zeitnah berichtet worden ist. Nachfolgend eine Aufstellung der wichtigsten Entscheidungen in Kurzform:
- Das FG Münster hält die ab dem Veranlagungszeitraum 2007 erfolgte Änderung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 2 EStG, wonach Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann abzugsfähig sind, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, zumindest teilweise für verfassungswidrig (FG Münster 8.5.09, 1 K 2872/08 E, beim BVerfG unter 2 BvL 13/09).
- Die Richter des FG Niedersachsen haben in einem Arbeitszimmerverfahren vorläufigen Rechtsschutz gewährt und dem zuständigen Finanzamt auferlegt, die von einem Lehrerehepaar beantragten Freibeträge für Aufwendungen für ihre häuslichen Arbeitszimmer auf den Lohnsteuerkarten 2009 einzutragen (FG Niedersachsen 2.6.09, 7 V 76/09).
- Die Neuregelung ist nicht verfassungswidrig, da sie sich gerade noch im Rahmen des dem Gesetzgeber eröffneten Gestaltungsspielraums bewegt (FG Rheinland-Pfalz 17.2.09, 3 K 1132/07, EFG 09, 651, Revision unter VI R 13/09).
- Es bestehen keine ernsthaften Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG, weil die Finanzbehörden die konkrete Nutzung nur sehr eingeschränkt nachprüfen können (FG Berlin-Brandenburg 6.11.07, 13 V 13146/07).
- Nutzen Miteigentümer-Ehegatten ein Arbeitszimmer im gemeinschaftlichen Gebäude gemeinsam zur Erzielung von Einkünften, kann jeder der Ehegatten nur die seinem Anteil entsprechende AfA in Anspruch nehmen (FG Köln 23.4.09, 10 K 82/09).
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