Ausgewählte Einspruchshinweise
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§ 2 EStG - Keine Klärung zur Verfassungsmäßigkeit der Mindeststeuer (NEU)
Der BFH hält den eingeschränkten Verlustausgleich innerhalb der Einkunftsarten zwischen 1999 und 2003 nach § 2 Abs. 3 EStG wegen Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit für verfassungswidrig und hat die Entscheidung des BVerfG eingeholt. Die Vorlage ist allerdings unzulässig, weil der BFH die Verfassungsmäßigkeit zur Mindestbesteuerung nicht sorgfältig geprüft hatte. Bescheide für 1999 bis 2003 sind in Hinblick auf den weiteren Verfahrensverlauf offenzuhalten, die Verwaltung gewährt Aussetzung der Vollziehung.
OFD Münster 21.8.07, Aktualisierte Kurzinfo ESt Nr. 28/2003, DStR 07, 1866
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