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  • Auslandsfonds - Höhere Steuerfreibeträge

    Aus Steuersicht ist seit Jahren Großbritannien die erste Adresse für Anleger in geschlossenen Fonds, da hier die höchsten Freibeträge gelten. Diese können Ehepaare beim getrennten Fondsbeitritt zweifach nutzen. Oberhalb des Freibetrags beläuft sich der Steuersatz bei Einkünften bis zu 37.400 GBP auf moderate 10 %. Wer in britische Immobilien oder gebrauchte Lebensversicherungen investiert, erhält die jährlichen Einnahmen aus einer Einlage bis zu rund 100.000 EUR steuerfrei. Im Inland unterliegen diese nach DBA steuerfreien Einkünfte seit 2008 nicht mehr dem Progressionsvorbehalt. Die Freibeträge in Großbritannien hängen vom Alter ab und werden jährlich an die Inflationsrate angepasst, so auch für 2009. Somit werden steigende Mieten während der Laufzeit ausgeglichen.  

     

    Alter  

    Freibetrag 2008  

    Freibetrag 2009  

    Anstieg  

    bis 64 Jahre  

    7.185 EUR  

    7.708 EUR  

    523 EUR  

    von 65 bis 74 Jahre  

    10.750 EUR  

    11.298 EUR  

    548 EUR  

    ab 75 Jahre  

    10.929 EUR  

    11.476 EUR  

    547 EUR  

    Umrechnungskurs EUR/GBP: 0,84  

     

     

    Besitzer von geschlossenen US-Fonds können für 2009 einen um 150 USD auf 3.650 USD erhöhten Freibetrag nutzen. Bei Verheirateten mit getrennter Beteiligung am gleichen oder verschiedenen Fonds kann jeder Ehepartner den Freibetrag für sich ausnutzen. Sofern die Einkünfte in den USA über dem Freibetrag liegen, greift auf den übersteigenden Betrag ein Steuersatz von 10 % bis zur Höhe von 8.350 USD. Anders als bei Fonds aus dem EU-und EWR-Raum müssen Anleger die US-Erträge weiterhin dem heimischen Progressionsvorbehalt unterwerfen.