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  • Auslandsfonds - Höherer Freibetrag in England

    Erste Adresse aus Steuersicht ist bei Anlegern in geschlossenen Fonds seit Jahren Großbritannien, da die Insel die höchsten Freibeträge bietet. Diese können Ehepaare beim getrennten Fondsbeitritt zweifach nutzen. Oberhalb des Freibetrags beläuft sich der Steuersatz auf moderate 10 v.H. Wer nun in britische Immobilien oder gebrauchte Lebensversicherungen investiert, erhält die jährlichen Einnahmen aus seiner Einlage bis zu rund 80.000 EUR steuerfrei. Im Inland unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt. Da Anleger in geschlossene Fonds ohnehin zumeist in der Nähe des Spitzensteuersatzes liegen, ist diese Auswirkung nur marginal. Die Freibeträge werden auch noch laufend an die Inflationsrate angepasst, auch wieder für das Jahr 2007. Das gleicht steigende Mieten während der Laufzeit aus.  

     

    Alter/Freibetrag  

    2006  

    2007  

    2008  

    Erhöhung  

    bis 64 Jahre (in GBP)  

    5.035  

    5.225  

    5.435  

    210  

    umgerechnet (in EUR)  

    7.245  

    7.518  

    7.820  

    302  

    65 - 74 Jahre (in GBP)  

    7.280  

    7.550  

    7.850  

    300  

    umgerechnet in (EUR)  

    10.475  

    10.863  

    11.380  

    517  

    ab 75 Jahre (in GBP)  

    7.420  

    7.690  

    8.000  

    310  

    umgerechnet (in EUR)  

    10.676  

    11.065  

    11.600  

    545  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 146 | ID 117008