Auslandsfonds – Höherer Freibetrag in England
Erste Adresse aus Steuersicht ist bei Anlegern in geschlossenen Fonds seit Jahren Großbritannien, da die Insel die höchsten Freibeträge bietet. Diese können Ehepaare beim getrennten Fondsbeitritt zweifach nutzen. Oberhalb des Freibetrags beläuft sich der Steuersatz auf moderate 10 v.H. Wer nun in britische Immobilien oder gebrauchte Lebensversicherungen investiert, erhält die jährlichen Einnahmen aus seiner Einlage bis zu rund 80.000 EUR steuerfrei. Im Inland unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt. Da Anleger in geschlossene Fonds ohnehin zumeist in der Nähe des Spitzensteuersatzes liegen, ist diese Auswirkung nur marginal. Die Freibeträge werden auch noch laufend an die Inflationsrate angepasst, auch wieder für das Jahr 2007. Das gleicht steigende Mieten während der Laufzeit aus.
Alter/Freibetrag | 2006 | 2007 | 2008 | Erhöhung |
bis 64 Jahre (in GBP) | 5.035 | 5.225 | 5.435 | 210 |
umgerechnet (in EUR) | 7.245 | 7.518 | 7.820 | 302 |
65 - 74 Jahre (in GBP) | 7.280 | 7.550 | 7.850 | 300 |
umgerechnet in (EUR) | 10.475 | 10.863 | 11.380 | 517 |
ab 75 Jahre (in GBP) | 7.420 | 7.690 | 8.000 | 310 |
umgerechnet (in EUR) | 10.676 | 11.065 | 11.600 | 545 |