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  • Auslandsfonds – Höherer Freibetrag in England

    Erste Adresse aus Steuersicht ist bei Anlegern in geschlossenen Fonds seit Jahren Großbritannien, da die Insel die höchsten Freibeträge bietet. Diese können Ehepaare beim getrennten Fondsbeitritt zweifach nutzen. Oberhalb des Freibetrags beläuft sich der Steuersatz auf moderate 10 v.H. Wer nun in britische Immobilien oder gebrauchte Lebensversicherungen investiert, erhält die jährlichen Einnahmen aus seiner Einlage bis zu rund 80.000 EUR steuerfrei. Im Inland unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt. Da Anleger in geschlossene Fonds ohnehin zumeist in der Nähe des Spitzensteuersatzes liegen, ist diese Auswirkung nur marginal. Die Freibeträge werden auch noch laufend an die Inflationsrate angepasst, auch wieder für das Jahr 2007. Das gleicht steigende Mieten während der Laufzeit aus. 

     

    Alter/Freibetrag 

    2006 

    2007 

    2008 

    Erhöhung 

    bis 64 Jahre (in GBP) 

    5.035 

    5.225 

    5.435 

    210 

    umgerechnet (in EUR) 

    7.245 

    7.518 

    7.820 

    302 

    65 - 74 Jahre (in GBP) 

    7.280 

    7.550 

    7.850 

    300 

    umgerechnet in (EUR) 

    10.475 

    10.863 

    11.380 

    517 

    ab 75 Jahre (in GBP) 

    7.420 

    7.690 

    8.000 

    310 

    umgerechnet (in EUR) 

    10.676 

    11.065 

    11.600 

    545 

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 146 | ID 117011