Bayerisches LfSt - Steuerliche Behandlung des Container-Leasings
Beträgt die Grundmietzeit lediglich drei Jahre und ist nach Ablauf dieser Garantiezeit der Leasing-Geber bereit, die Container zurückzukaufen, ohne dass ein entsprechender Kaufpreis festgelegt ist, und führt die garantierte Miete nicht zur Deckung der gesamten Anschaffungskosten, sind die Container unabhängig von der verkürzten Grundmietzeit weiterhin dem Leasinggeber zuzurechnen. Dieser hat nicht die Sicherheit, in keinem Fall vom Wertminderungsrisiko betroffen zu sein. Die Privatperson bleibt daher zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer. Die Leasingraten führen beim Leasinggeber zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Außerdem unterliegt die Veräußerung der Container nach Ablauf der Grundmietzeit § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG (Bayerisches LfSt 15.5.12, S 2257.1.1 - 2/3 St32).