Berufsrecht: Das Bilanzrechtsreformgesetz, das Bilanzkontrollgesetz und das Abschlussprüferaufsichtsgesetz sollen das Vertrauen in die Abschlussprüfung wieder herstellen
Diese neuen Gesetze stärken die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer, führen die International Accounting Standards (IAS) ein und schaffen ein neues Bilanzkontrollverfahren.
1. Abschnitt: Das Bilanzrechtsreformgesetz
Das Bilanzrechtsreformgesetz stärkt die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und dient der Fortentwicklung und Internationalisierung des deutschen Bilanzrechts. Bis auf wenige Ausnahmen gelten die neuen Regelungen für Geschäftsjahre ab dem 1.Januar 2005.
Ein Kernanliegen des Bilanzrechtsreformgesetzes ist es, Wirtschaftsprüfer von der Abschlussprüfung eines Unternehmens auszuschließen, wenn die Besorgnis der Befangenheit besteht. Ein Abschlussprüfer soll nicht gleichzeitig als Interessenvertreter des zu prüfenden Unternehmens tätig sein und auch nicht das Produkt eigener vorangegangener Dienstleistungen bewerten.
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