BFH-Urteile 2011 - Diese Entscheidungen werden von besonderer Bedeutung sein!
In seinem Jahresbericht 2010 weist der BFH auf in 2011 zu erwartende Entscheidungen von besonderer Bedeutung hin. Dabei handelt es sich u.a. um die folgenden Verfahren:
Einkommensteuer
Grunderwerbsteuer als Anschaffungsnebenkosten oder als sofort abzugsfähiger Aufwand: Erhebliche praktische und wirtschaftliche Bedeutung wird den Entscheidungen des I. Senats in den Verfahren I R 2/10 und I R 40/10 beigemessen, die die Frage betreffen, ob eine mit der Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften entstehende Grunderwerbsteuer zu aktivierungspflichtigen Anschaffungsnebenkosten oder zu sofort abzugsfähigem Aufwand führt.
Abschreibung auf Aktien: Nachdem der I. Senat in seinem Urteil vom 26.9.2007 I R 58/06 (BFHE 219, 100, BStBl II 09, 924) bereits grundlegend zur Abschreibung bei Wertminderung börsennotierter Aktien im Anlagevermögen entschieden hat, eröffnet ihm das Revisionsverfahren I R 89/10 die Möglichkeit, diese Rechtsprechung weiter zu konkretisieren.
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