Börsenverluste 2008 - Steuerliche Möglichkeiten
Durch die seit Mitte 2007 andauernde Finanzmarktkrise gibt es wohl kaum ein Anlegerdepot, das nicht zum Jahresende bei vielen Wertpapieren herbe Verluste ausweist. Diese lassen sich steuerlich nutzen, wenn sie jetzt realisiert werden. Nachfolgend einige Hinweise zu möglichen Maßnahmen:
- Bei Wertpapieren im Betriebsvermögen kommt eine Teilwert-AfA wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung in Betracht, wenn der Börsenwert unter die Anschaffungskosten gesunken ist und sich bis zur Bilanzerstellung nicht erholt hat.
- Steht der Verkauf einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG an, ist die Umstellung vom Halb- auf das Teileinkünfteverfahren zu beachten. Gewinne sollten noch 2008, Verluste aber 2009 realisiert werden.
- Im Privatvermögen zählen Verluste im Rahmen der §§ 20 und 23 EStG nur, wenn ein Verkauf stattfindet.
- Werden Titel erst kurz vor Silvester abgestoßen, könnte es passieren, dass die Bank den Verkaufserlös erst 2009 gutschreibt. Aufgrund des Zuflussprinzips zählt das Minus dann erst im VZ 2009.
- Werden 2008 Spekulationsverluste realisiert und sind im laufenden und vorherigen Jahr nicht ausreichend verrechenbare Gewinne nach § 23 EStG vorhanden, kann das Minus entweder unbegrenzt in Folgejahren zur Verrechnung mit Gewinnen unter § 23 EStG oder bis Ende 2013 zur Minderung von Gewinnen nach § 20 Abs. 2 EStG, die bereits der Abgeltungsteuer unterliegen, genutzt werden.
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