Bundesanleihen - Gestrippte Freiheit für Anleger
Seit 1997 können Anleger bei einer Reihe von Bundesanleihen die Zinsscheine vom Stammrecht der Anleihe trennen (strippen). Der Stamm und die einzelnen Zinsscheine werden neben der kompletten Anleihe an der Börse getrennt gehandelt, so dass sie auch separat verkauft und erworben werden können.
Diese in den letzten Jahren immer beliebter werdenden Bonds haben für Anleger einen entscheidenden Vorteil: Sie können sämtliche Rückzahlungen und Zinstermine unabhängig von den vorgegeben Laufzeiten selber bestimmen. Ein Verkauf des Stammrechts führt dabei stets zu einem Kursverlust, da es keine Zinsen abwirft, sondern nur den Anspruch auf Zahlung des Nominalwerts der Anleihe bei Endfälligkeit verbrieft. Dies gilt auch für die abgetrennten Zinsscheine, sofern sie vorab realisiert worden sind.
Der Antrag auf Trennung wird bei der Bank gestellt, im Depot sind dann neben der Anleihe mehrere Zinsscheine vorhanden. Wird beispielsweise eine zehnjährige Bundesanleihe nach 2,5 Jahren gestrippt, hat der Sparer ein Stammrecht sowie sieben Zinskupons mit unterschiedlicher Laufzeit im Depot. Die Anleihe selber wächst im Kurs bis zur Fälligkeit wieder auf 100 v.H., die einzelnen Zinskupons bis zum nächsten Zahltermin auf diesen Zinsbetrag.
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