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  • Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2005

    Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2005 sind am 17.November 2004 im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden. Sie gelten auch für Lohnzahlungszeiträume vor 2005, soweit sie geänderte Vorschriften des Einkommensteuergesetzes betreffen, die vor dem 1.Januar 2005 anzuwenden sind, oder soweit sie lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen. BMF-Schreiben und Erlasse, die den Vorschriften der Lohnsteuer-Richtlinien 2005 entgegenstehen, sind nicht mehr anzuwenden.  

     

    Abschnitt 21a LStR – Erleichterungen bei den Kindergartenzuschüssen

     

    Eine attraktive Möglichkeit, Arbeitnehmern Geld steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen zu lassen, sind Zuschüsse zur Unterbringung und Betreuung der nicht schulpflichtigen Kinder in Kindergärten oder bei einer Tagesmutter. Ein solcher Zuschuss ist jedoch nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.  

     

    Aufgrund der geänderten Fassung des Absatzes 1 in Abschnitt 21a der Lohnsteuer-Richtlinien bleiben zusätzliche Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern auch dann steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der nicht beim Arbeitgeber beschäftigte Elternteil die Aufwendungen trägt.