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  • Die Umsatzsteuer-Richtlinien 2005

    Bei den Umsatzsteuer-Richtlinien handelt es sich um eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift, an deren Regelungen die Finanzverwaltung gebunden ist. Nachfolgend besprechen wir einige Abschnitte der Umsatzsteuer-Richtlinien 2005, in denen besonders wichtige Änderungen vorgenommen wurden. 

     

    Abschn.5 UStR - Geschäftsveräußerung im Ganzen

     

    In Abschn.5 Abs.1 der Umsatzsteuer-Richtlinien wurde klargestellt, dass eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs.1a UStG auch dann vorliegen kann, wenn dem Unternehmen dienende Grundstücke nicht an den Erwerber übereignet, sondern lediglich vermietet oder verpachtet werden. Außerdem kann eine Geschäftsveräußerung im Ganzen auch auf mehreren zeitlich versetzten Geschäften beruhen, wenn diese in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und eine Beendigung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit des Unternehmers durch Übertragung des Vermögens auf einen Erwerber offensichtlich ist. 

     

    Abschn.12 UStR - Sachzuwendungen an das Personal