Dividenden - Vereinfachtes Verfahren für deutsche Aktionäre von Sanofi-Aventis
Viele deutsche Aktionäre sind an Sanofi-Aventis beteiligt, da diese zum Teil aus der ehemaligen Hoechst AG resultiert. Daher wird in diesem Fall ein vereinfachtes Verfahren zur Ermäßigung der französischen Kapitalertragsteuer auf den im Inland anrechenbaren Satz angewendet. Dieses Angebot sollten Anleger befolgen, da es insbesondere in Hinsicht auf Dividenden aus Frankreich schwierig und mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist, die Quellensteuer auf herkömmlichem Weg erstattet zu bekommen.
Im Vorfeld der Hauptversammlung versendet die Depotbank ein Vollmachtsformular, mit dem der Anteilseigner die Bank ermächtigen kann, einen Antrag auf ermäßigte Quellensteuer von 15 v.H. zu stellen. Bei verspätet eingereichten Vollmachten wird die volle Steuer von 25 v.H. einbehalten. 10 v.H. müssen dann im allgemeinen Erstattungsverfahren über den Vordruck RF 1A beantragt werden. Bei rechtzeitigem Antrag erhalten Aktionäre die überschießenden 10 v.H. durch die französische Zahlstelle über ihre Depotbanken ausgezahlt. Somit muss die Quellensteuer in Höhe von 15 v.H. nur noch im Inland über § 34c Abs. 1 EStG auf die Steuerschuld angerechnet oder nach Abs. 2 wie Werbungskosten abgezogen werden.
Die Liste der Aktionäre, die an diesem Antragsverfahren teilnehmen, gelangt auch an das BZSt, mit Namen, Steuernummer, Depotbank und ausgezahlter Bruttodividende. Die Bonner Behörde leitet diese Aufstellung automatisch an die einzelnen Wohnsitzfinanzämter weiter. Somit verfügen die Behörden im Gegensatz zu anderen Auslandsdividenden über ein umfangreiches Datenmaterial. Da dieses Verfahren auch bereits im Vorjahr verwendet werden konnte, können zudem Rückschlüsse auf Aktienverkäufe gezogen werden. Zur Anrechnung der Quellensteuer fügen Sanofi-Aventis-Aktionäre ihrer Einkommensteuererklärung die jeweiligen Dividendenabrechnungen ihrer Depotbank bei.
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