Einkommensteuer und Sozialversicherung: In Ausnahmefällen dürfen die Kosten für eine BahnCard 100 abgabenfrei an Arbeitnehmer erstattet werden
Besitzer der BahnCard 100 erhalten ein Jahr lang Fahrkarten für alle Strecken der Deutschen Bahn ohne weitere Zahlungen. Die Kosten für die BahnCard 100 dürfen einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber abgabenfrei erstattet werden, wenn die voraussichtlichen Kosten für die dienstlichen Bahnfahrten den Kaufpreis für die BahnCard 100 übersteigen. Eine Besteuerung der Privatfahrten, die der Arbeitnehmer mit der BahnCard 100 zusätzlich durchführt, ist in diesem Fall nicht vorgesehen.
Siehe hierzu einen Erlass des Finanzministers des Saarlands vom 13.Oktober 2004 (B/2 4-111/04-S 2334) in DStR 2005 S.156.
Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 172 | ID 115274