EStG - Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Erdbeben-Opfer in Haiti
Zur Unterstützung der Erdbeben-Opfer in Haiti hat das BMF Verwaltungsregelungen zusammengefasst, die für Zuwendungen gelten, die vom 12.1.2010 bis zum 31.7.2010 getätigt werden. Die Maßnahmen betreffen insbesondere den Betriebsausgabenabzug, die Steuerfreiheit von Arbeitslohn, den vereinfachten Spendennachweis und die Gemeinnützigkeit von Einrichtungen. Folgende Maßnahmen sind besonders relevant:
Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
Aufwendungen eines Sponsors sind Betriebsausgaben, wenn er wirtschaftliche Vorteile erstrebt, die in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen (z.B. durch öffentlichkeitswirksamen Hinweis auf seine Leistungen).
Hat ein Unternehmer seinen erdbebengeschädigten Partnern zur Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen unentgeltliche Leistungen zugewendet, kann er die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen und muss § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG nicht anwenden.
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