EStG - Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Erdbeben-Opfer in Haiti
Zur Unterstützung der Erdbeben-Opfer in Haiti hat das BMF Verwaltungsregelungen zusammengefasst, die für Zuwendungen gelten, die vom 12.1.2010 bis zum 31.7.2010 getätigt werden. Die Maßnahmen betreffen insbesondere den Betriebsausgabenabzug, die Steuerfreiheit von Arbeitslohn, den vereinfachten Spendennachweis und die Gemeinnützigkeit von Einrichtungen. Folgende Maßnahmen sind besonders relevant:
Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
Aufwendungen eines Sponsors sind Betriebsausgaben, wenn er wirtschaftliche Vorteile erstrebt, die in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen (z.B. durch öffentlichkeitswirksamen Hinweis auf seine Leistungen).
Hat ein Unternehmer seinen erdbebengeschädigten Partnern zur Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen unentgeltliche Leistungen zugewendet, kann er die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen und muss § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG nicht anwenden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig