EStG, AO - Neue Fragen zur Steueranrechnung auf Auslandsdividenden
Der EuGH hatte bereits Anfang 2007 entschieden, dass es einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrs- und die Dienstleistungsfreiheit darstellt, dass vor der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens bei Auslandsdividenden die Anrechnung der darauf entfallenden Körperschaftsteuer versagt wurde (s. AStW 07, 246). Die zeitliche Wirkung des Urteils wurde zwar nicht beschränkt, aber die weitere Vorgehensweise nicht hinreichend vorgegeben. In der Praxis kann die Entscheidung kaum genutzt werden. Dieser Umstand hat nun das FG Köln veranlasst, den Fall erneut dem EuGH vorzulegen.
Entschieden werden soll vor allem, welche formellen Anforderungen an den Nachweis der ausländischen Körperschaftsteuer zu stellen sind. Diese Vorbelastung ist nämlich regelmäßig nicht feststellbar, weil es an einer ordnungsgemäßen Steuerbescheinigung wie bei inländischen Dividenden fehlt. Es wird angezweifelt, ob die Vorlage einer Körperschaftsteuerbescheinigung überhaupt mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist, weil der Nachweis bei ausländischen Dividenden nahezu unmöglich ist. Daher könnte es ausreichend sein, die Körperschaftsteuerbelastung zu schätzen, um damit die Kapitalverkehrsfreiheit zu gewährleisten.
Sofern eine Steuerbescheinigung nicht notwendig sein sollte, gibt es nach Ansicht des FG jedoch keine weitere Berichtigungsnorm. Es ist daher fraglich, ob das Europarecht § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO entgegensteht, wonach dann eine Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide - und folglich auch der Körperschaftsteueranrechnung - nur bei inländischen Dividenden möglich wäre.
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