EStG, GewStG - Tarifermäßigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Teilbetriebs
Der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn eines selbstständigen Teils eines Gewerbebetriebs unterliegt dem ermäßigten Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG. Dieser Betrag gehört grundsätzlich nicht zum gewerbesteuerpflichtigen Gewerbeertrag nach § 7 S. 1 GewStG. Ein begünstigter Teilbetrieb liegt aber nur vor, wenn ein organisch geschlossener und mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter Teil des gesamten Unternehmens vorliegt, der für sich allein nach seiner Art als selbstständiger Zweigbetrieb überlebensfähig ist.
Das FG Münster hat in einem aktuellen Urteil die Voraussetzungen für eine begünstigte Teilbetriebsveräußerung festgelegt. Im Urteilsfall veräußerte ein Getränkehändler den Bereich der Belieferung von Gastronomieunternehmen. Das Grundstück wurde nicht veräußert und wurde weiterhin lediglich für Getränkeabholmärkte und die Leergutsortierung genutzt. Für die steuerliche Begünstigung spricht nach Meinung des FG, dass das Grundstück nicht mitverkauft wurde.
Die Übertragung des Geschäfts zur Lieferung an die Gastronomie stellt keinen nach §§ 16, 34 EStG begünstigten Teilbetrieb dar. Die Gewerbesteuerpflicht nach § 7 S. 1 GewStG kommt damit zur Anwendung.
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