EStG, UmwStG - Sacheinlage in eine KG gilt als Veräußerungsgeschäft
Der BFH hat in einem aktuellen Urteil u.a. entschieden, dass
- die Einbringung eines Wirtschaftsguts als Sacheinlage in eine KG auch ertragsteuerlich insoweit als Veräußerungsgeschäft anzusehen ist, als ein Teil des Einbringungswerts in eine Kapitalrücklage eingestellt wird und
- eine das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kein Teilbetrieb im Sinne von § 24 Abs. 1 UmwStG ist.
Damit widersprach der BFH in beiden Fällen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung. Das BMF wendet die BFH-Grundsätze zur Sacheinlage nunmehr in allen offenen Fällen an. Für Übertragungsvorgänge bis zum 30.6.2009 kann die bisher günstigere Rechtslage allerdings auf Antrag weiterhin angewendet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Übertragende und der Übernehmer des Wirtschaftsguts einheitlich verfahren. Bei Anwendung dieser Übergangsregelung liegt ein unentgeltlicher Vorgang (verdeckte Einlage) vor, soweit eine Gegenbuchung teilweise auch auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto erfolgt. Die Übertragung ist als entgeltlicher Vorgang anzusehen, soweit die Gegenbuchung auf dem Kapitalkonto erfolgt.
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