Geldanlage – Steuerliche Maßnahmen gegen den sinkenden Sparerfreibetrag
Durch das Steueränderungsgesetz soll der Sparerfreibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG von derzeit 1.370 EUR pro Person ab dem kommenden Jahr auf 750 EUR nahezu halbiert werden. Zinsen und Dividenden rutschen damit deutlich schneller in die Steuerpflicht und belasten auch noch die Progression für die übrigen Einkünfte. Entsprechend verringert sich auch das Freistellungsvolumen für den Zinsabschlag auf 801 EUR und bei Ehepaaren auf 1.602 EUR. Zur Umsetzung dürfen inländische Kreditinstitute ab Neujahr alle vorliegenden Freistellungsaufträge automatisch nur noch zu 56,37 v.H. berücksichtigen. Anleger sollten mit Blick auf die Nachsteuerrendite einige Anpassungsmaßnahmen ins Auge fassen:
- Kurzfristige Strategie: Kapitaleinnahmen sollten ins alte Jahr vorgezogen und Werbungskosten nach 2007 verlagert werden. Zudem können Freistellungsaufträge optimiert werden, wenn der Betrag auf mehrere Banken verteilt worden ist.
- Kurserträge: Eine Umschichtung von festverzinslichen Wertpapieren in z.B. Zertifikate, die lediglich innerhalb der Jahresfrist nach § 23 EStGSteuern auslösen, können Nachteile des geminderten Freistellungsvolumens ausgleichen.
- Halbierung: Ein Tausch von Rentenwerten in dividendenstarke Aktien mindert die steuerpflichtigen Einnahmen über das Halbeinkünfteverfahren und egalisiert die Minderung des Freibetrags.
- Einnahmenhöhe: Hybride oder strukturierte Anleihen haben höhere Kupons, sodass die Nettorendite gleich bleiben kann. Durch die Einstufung als Finanzinnovation werden auch Verluste steuerlich berücksichtigt.
- Zeitfaktor: Herkömmliche Anleihen können z.B. in Zerobonds getauscht werden. Dabei verschiebt sich der Einnahmenzufluss in spätere Jahre und der Zinseszinseffekt wird optmial genutzt.
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