Gesetz zu Basel III - Neue Grundordnung für Banken
Um sicherzustellen, dass die international vereinbarten, verschärften Regeln für Banken rechtzeitig zum 1.1.2013 in Kraft treten können, hat die Bundesregierung am 22.8.2012 den BMF-Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung der europäischen Basel III-Regeln (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/.../EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. .../2012 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen vom 22.8.12) beschlossen.
Der Regierungsentwurf entsteht schon vor der endgültigen Einigung der EU in Brüssel und hat einen Umfang von insgesamt 180 Seiten. Die Basel III-Regeln sollen in der EU durch die Vierte Änderung der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (sogenanntes CRD IV-Paket) zum 1.1.2013 eingeführt werden und befindet sich im europäischen Vermittlungsverfahren. Europa hat sich im Rahmen der G20 beim Treffen in Seoul im November 2010 verpflichtet, Basel III ab dem 1.1.2013 in Kraft zu setzen und damit eine neue und krisenfeste Grundordnung für die Banken zu schaffen. Darüber hinaus haben sich die EU-Finanzminister beim ECOFIN am 15.5.2012 auf eine europäische Verordnung und eine Richtlinie verständigt.
Das Gesetzespaket enthält viele neue Sicherheitsstandards, verschärft die Eigenkapitalvorschriften für Banken deutlich und gibt der BaFin als deutsche Bankenaufsicht neue und verschärfte Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten an die Hand. Damit sollen Steuerzahler besser vor dem Risiko geschützt werden, bei einem Versagen im Bankenbereich in Haftung genommen zu werden. Insoweit ist die Umsetzung von Basel III ein zentrales Projekt der Bankenregulierung.
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