Grundsteuer - Vorschläge für eine Reform
Der BFH hatte jüngst den Ansatz der Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer nicht mehr als realitätsgerecht angesehen. Die zur Reform der Grundsteuer eingesetzte Arbeitsgruppe hat am 27.1.2011 die folgenden drei Entwürfe vorgestellt:
1. Verkehrswertmodell (VeM): Die Bemessungsgrundlage wird wertorientiert aus den Daten eines Grundstücks (Lage, Größe, Gebäudeart, Wohn-/Nutzfläche und Baujahr) ermittelt. Das erfolgt, indem das Objekt mit Vergleichsdaten aus Verkäufen verknüpft oder ein Ertragswert- bzw. Sachwertverfahren angewendet wird. Dieser Verkehrswert kann dann auch für die Erbschaft- und Grunderwerbsteuer sowie bei außersteuerlichen Zwecken zur Bemessung von Beiträgen, Gebühren oder einer Beleihung genutzt werden. Diese Lösung entspricht am ehesten den Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes in Art. 3 GG, weil es eine verkehrswertorientierte Grundstücksbewertung ist. Dafür ist die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für jedes einzelne Objekt kompliziert und aufwendig.
2. Wertunabhängiges oder Äquivalenz-Modell“ (WuM): Hier erfolgt eine flächenorientierte Bemessungsgrundlage durch die Multiplikation der Fläche von Grundstück und Gebäude mit einer Äquivalenzzahl. Diese ist jeweils identisch für alle Flächen. Hierbei ist eine vollständige Verwaltung der Grundsteuer durch die Kommunen denkbar. Hier wird die Bemessungsgrundlage einfach ermittelt, weil Gebäudeflächen objektiv feststellbar sind. Durch die Pauschalierung wird allerdings nicht zwingend der reale Verkehrswert gefunden.
3. Kombinationsmodell (KOM): Bei dieser Alternative erfolgt eine wertorientierte Bemessung für das Grundstück über den Bodenrichtwert und eine flächenorientierte Bemessung für das Gebäude nach bundeseinheitlichen Äquivalenzzahlen. Auch hier ist die Übertragung der Steuerfestsetzung auf die Kommunen möglich. Da Bodenrichtwerte bereits derzeit vorliegen, ist diese Methode nicht komplizierter als die zweite.
Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 329 | ID 143786