I. Liste der vorläufigen Steuerfestsetzungennach § 165 Abs. 1 AO
(Diese aktualisierte Liste erscheint jeweils zum Quartalsbeginn)
Einkommensteuer
Festsetzungen der Einkommensteuer sind zu folgenden zehn Punkten vorläufig vorzunehmen:
1.a) Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG)für Veranlagungszeiträume vor 2005.
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