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  • I. Liste der vorläufigen Steuerfestsetzungennach § 165 Abs. 1 AO

     

    (Diese aktualisierte Liste erscheint jeweils zum Quartalsbeginn) 

     

    Einkommensteuer

     

    Festsetzungen der Einkommensteuer sind zu folgenden zehn Punkten vorläufig vorzunehmen: 

     

    1.a) Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG)für Veranlagungszeiträume vor 2005.