I. Liste der vorläufigen Steuerfestsetzungennach § 165 Abs. 1 AO
(Diese aktualisierte Liste erscheint jeweils zum Quartalsbeginn)
Einkommensteuer
Festsetzungen der Einkommensteuer sind zu folgenden zehn Punkten vorläufig vorzunehmen:
1.a) Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG)für Veranlagungszeiträume vor 2005.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig