II. Ausgewählte Einspruchshinweise
(Die aktualisierte Übersicht erscheint jeweils zum Quartalsbeginn)
Hinweis der Redaktion
NEU: Die ausgewählten Einspruchshinweise finden Sie ab sofort auch online unter der Abruf-Nr. 061662. Gehen Sie dazu einfach auf unsere Homepage (www.iww.de) und geben Sie die fünfstellige Abruf-Nr. in den kleinen Kasten oben rechts ein. |
Haushaltsbegleitgesetz 2004
Einkommen-, Körperschaftsteuer-, Feststellungs-, Erbschaftsteuer- und Festsetzungen der Arbeitnehmer-Sparzulage ergehen in Bezug auf das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vorläufig. Aussetzung der Vollziehung wird nicht gewährt. Dem BVerfG liegen hierzu zwei Verfassungsbeschwerden (2 BvR 412/04, 2 BvR 2491/04) zur Änderung des Biersteuergesetzes vor. Das FG Düsseldorf hat Zweifel am korrekten Gesetzgebungsverfahren geäußert. Bei Erbschaftsteuerbescheiden ist die Minderung der Begünstigungen beim Übergang von Betriebsvermögen betroffen, bei den übrigen Bescheiden diverse Kürzungen. Ein ähnlicher Fall ist beim BVerfG auch noch hinsichtlich des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform anhängig. Hier war eine Gesetzespassage zum UmwStG erst im Vermittlungsausschuss beschlossen worden. Der BFH hat seine Bedenken bereits 2001 geäußert.
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