II. Ausgewählte Einspruchshinweise
Hinweis der Redaktion
Diese und weitere ausgewählte Einspruchshinweise finden Sie auch online unter der Abruf-Nr. 112963. Rufen Sie dazu einfach unsere Homepage (www.iww.de) auf und geben Sie die sechsstellige Abruf-Nr. in das Eingabefeld oben rechts ein. |
§ 4 EStG - Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR (NEU)
Nach Ansicht des BFH darf die Abgabe der Anlage EÜR auf eine bloße Rechtsverordnung der Bundesregierung gestützt werden. Dafür besteht in § 51 Abs. 1 Nr. 1a EStG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage.
§ 4 EStG - Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen (NEU)
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