III. Ausgewählte Einspruchshinweise
(Die aktualisierte Übersicht erscheint jeweils zum Quartalsbeginn)
Haushaltsbegleitgesetz 2004
Einkommen-, Körperschaftsteuer-, Feststellungs- und Arbeitnehmerzulagebescheide ergehen in Bezug auf das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vorläufig, Aussetzung der Vollziehung wird nicht gewährt. Dem BVerfG liegen hierzu zwei Verfassungsbeschwerden (2 BvR 412/04, 2 BvR 2491/04) zur Änderung des Biersteuergesetzes vor. Das FG Düsseldorf hat Zweifel am korrekten Gesetzgebungsverfahren geäußert. Erbschaftsteuerbescheide ergehen erst ab Ende November 2005 in Bezug auf die Minderung der Begünstigungen beim Übergang von Betriebsvermögen vorläufig. Vorher ergangene Bescheide sind offen zu halten. Ein ähnlicher Fall ist beim BVerfG auch noch hinsichtlich dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform anhängig. Hier war eine Gesetzespassage zum UmwStG erst im Vermittlungsausschuss beschlossen worden. Der BFH hat seine Bedenken bereits 2001 geäußert.
BMF 2.11.05, IV A 7 - S 0338 - 133/05
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