Investmentfonds - Mehr Anlegerrechte für Sparer
Durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz vom 22.6.2011 (BGBl I 11, 1126) waren zum 1.7.2011 wesentliche Verbesserungen der Anlegerrechte für Fondssparer in Kraft getreten. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte in einer kurzen Übersicht:
- Ein zweiseitiges, europaweit vereinheitlichtes Informationsblatt wurde eingeführt, das in übersichtlicher und verständlicher Form Anlageziele, Kosten und Wertentwicklung sowie Risiko- und Ertragsprofil eines Investmentfonds darstellt und damit die Vergleichbarkeit verbessert. Vertreiber von Finanzinstrumenten nach dem WphG (Gesetz über den Wertpapierhandel) müssen ihren Kunden Produktinformationsblätter und bei Verkauf von Fondsanteilen die wesentlichen Anlegerinformationen zur Verfügung stellen.
- Anleger werden bei Fondsverschmelzungen besser aufgeklärt und umfassender über die Hintergründe und Auswirkungen informiert.
- Fondsgesellschaften müssen ihre Anleger bei Gebührenanpassungen und wesentlichen Änderungen der Anlagepolitik oder von Anlegerrechten unmittelbar durch eine E-Mail oder ein direktes Anschreiben informieren, sodass intransparente Gebührenerhöhungen erschwert werden.
- In den Jahresberichten besteht die Pflicht zur Offenlegung der Transaktionskosten, die bei der Fondsverwaltung entstehen.
- Schlichtungsstellen für Verbraucher werden bei Beschwerden eingerichtet, um eine leicht zugängliche, kostengünstige und schnelle Möglichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen ohne Einschaltung der Gerichte zu eröffnen.
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