Investmentfonds - Teilwert-AfA im Betriebsvermögen
Bei börsennotierten Anteilen an einer als Finanzanlage gehaltenen Kapitalgesellschaft ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine alsbaldige Wertaufholung vorliegen (BFH 26.9.07, I R 58/06, BStBl I 09, 294).
Die Finanzverwaltung (BMF 26.3.09, IV C 6 - S 2171-b/0) wendet die Grundsätze des Urteils an, wenn der Börsenkurs von Aktien
- zum aktuellen Bilanzstichtag um mehr als 40 % unter die Anschaffungskosten gesunken ist oder
- sowohl zum aktuellen als auch dem vorangegangenen Bilanzstichtag um jeweils mehr als 25 % unter dem Anschaffungspreis liegt.
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