Investmentsteuergesetz: Gestaltungsmöglichkeiten i.V.m. der erneuten Einführung der Zwischengewinnbesteuerung bei den Investmentfonds
Ab 1.Januar 2005 wurde die Besteuerung des Zwischengewinns bei den Investmentfonds wieder eingeführt. Dabei werden Anteile an in- und ausländischen Investmentvermögen gleich behandelt.
Zwischengewinne sind die Zinserträge eines Investmentfonds, die in der Zeit seit dem letzten Geschäftsjahresende des Fonds angefallen sind und noch nicht ausgeschüttet wurden. Zwischengewinne entstehen also nur bei Investmentfonds, die Zinserträge vereinnahmen. Das betrifft in erster Linie Renten- und Geldmarktfonds und in zweiter Linie Mischfonds und Offene Immobilienfonds. Dagegen sind Aktienfonds von der erneuten Einführung der Zwischengewinn-Besteuerung nicht betroffen. Die neuen Bestimmungen über den Zwischengewinn sind erstmals auf Rückgaben, Veräußerungen oder Erwerbe von Fondsanteilen anzuwenden, die nach dem 31.Dezember 2004 stattfinden.
Ausgangspunkt für alle „Zwischengewinn-Gestaltungsmodelle“ ist die Tatsache, dass Zwischengewinne, die beim Kauf von Geldmarkt- oder Rentenfonds in der Kaufabrechnung ausgewiesen werden, im Privatvermögen und bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung im Jahr des Kaufs als negative Einnahmen abgezogen werden dürfen. Steuerpflichtige, die ihr Einkommen im Jahr 2005 mindern wollen, können dies also in beliebigem Umfang dadurch erreichen, dass sie kurz vor dem Jahresende 2005 Anteile eines Geldmarkt- oder Rentenfonds erwerben, bei dem in der Kaufabrechnung ein hoher Betrag an Zwischengewinnen ausgewiesen wird. In Höhe der Zwischengewinne mindert sich dann das steuerpflichtige Einkommen des Jahres 2005. Der gleiche Effekt tritt beim Kauf von Anleihen ein, bei denen mit dem Kaufpreis ein hoher Betrag an Stückzinsen zu zahlen ist.
Einkunftsgrenzen einhalten
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