Jahressteuergesetz 2013 - Noch mehr Änderungen durch den Finanzausschuss
Ende Oktober hat der Bundestag den Regierungsentwurf in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen. Dieser beinhaltet noch zahlreiche Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der Opposition sowie die Vorschläge des Bundesrats.
Nicht berücksichtigt wurden aber einige wesentliche Änderungswünsche wie etwa:
- die Einführung des Splittingtarifs für eingetragene Lebenspartnerschaften,
- die Abschaffung der Steuerbefreiung für Kapitalerträge aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften unter 10 %,
- eine gesetzliche Regelung zum Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung gegen die geänderte BFH-Rechtsprechung oder
- die Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Hotels.
Die vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen, um einige Schlupflöcher im betrieblichen Bereich der Erbschaftsteuer zu schließen, werden vermutlich erst nach Feststellung des BVerfG über die Erbschaftsteuerreform 2009 erfolgen. Die gewünschten Vereinfachungen bei Organschaften werden bei der Körperschaftsteuer über das separate Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung umgesetzt.
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