Kapitallebensversicherung - Verkauf statt Kündigung bringt mehr
Bei Abschluss einer Lebensversicherung ist vielen Versicherten nicht klar, ob sie diese Kombination aus Kapitalanlage und Risikoschutz überhaupt benötigen und die Beitragszahlung bis zur Fälligkeit durchhalten können oder wollen. Daher ist es wenig verwunderlich, dass in Deutschland jeder zweite Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Dieser Schlussstrich bedeutet in der Regel stets einen herben finanziellen Verlust für den Kunden. Denn der verbleibende Rückkaufswert liegt oft unter den zuvor eingezahlten Beiträgen. Hinzu kommt selbst bei Verlustgeschäften noch die Steuerpflicht, sofern die vor 2005 abgeschlossene Police nicht erst nach Ablauf von zwölf Jahren gekündigt wird.
Eine Alternative zur Kündigung ist der Verkauf der Police über den Zweitmarkt. Firmen übernehmen den Vertrag und zahlen die Beiträge weiter. Dies löst keine Steuerpflicht aus, da die versicherte Person unverändert bleibt. Der Preis auf dem Zweitmarkt liegt durchschnittlich 5 v.H. über dem vom Versicherer gebotenen Rückkaufswert. Darüber hinaus bleibt ein Teil des Todesfallschutzes erhalten. Stirbt der Versicherte vor Fälligkeit, bekommen die Begünstigten die Todesfallsumme abzüglich Kaufpreis und den nach Übertrag geleisteten Beiträgen ausgezahlt. Aber auf dem Zweitmarkt ist nicht jede gebrauchte Police interessant, denn der Aufkäufer möchte auch noch verdienen. Damit es sich rechnet, muss der Rückkaufswert mindestens 5.000 EUR betragen.
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