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  • Konjunkturpaket II - Weitere Abgabensenkungen sind vorgesehen

    Das zweite Konjunkturpaket soll Ende Februar zustande kommen und zum 1.7.2009 in Kraft treten. Von den vereinbarten Beschlüssen zur Bekämpfung der Konjunkturkrise sollen folgende Maßnahmen im Bereich des Steuer- und Sozialrechts ergriffen werden:  

     

    • Der Grundfreibetrag soll für den Veranlagungszeitraum 2009 um 170 EUR auf 7.834 EUR steigen. Ab 2010 steigt er dann um weitere 170 EUR auf 8.004 EUR. Auch die Steuererklärungspflichten in § 56 EStDV sollen an den erhöhten Grundfreibetrag angepasst werden.

     

    • Der Eingangssteuersatz soll ab 2009 von 15 % auf 14 % sinken.

     

    • Um die sogenannte kalte Progression abzumildern, soll die Tarifkurve bei der Einkommensteuer in zwei Stufen um insgesamt 730 EUR abgeflacht werden. Hierzu werden 2009 die übrigen Tarifeckwerte um 400 EUR angehoben und ab 2010 um weitere 330 EUR. Der Spitzensteuersatz von 42 % soll ab 2009 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.552 EUR und ab 2010 von 52.882 EUR gelten. Auch die sogenannte Reichensteuer mit 45 % greift dann erst ab den erhöhten Tarifeckwerten.

     

    • Der durch die Gesundheitsreform auf einheitlich 15,5 % angehobene Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung soll ab Juli 2009 wieder auf 14,9 % gesenkt werden.

     

    • Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung soll unverändert bei 2,8 % bleiben. Ursprünglich war geplant, dass er zum 1.7.2010 auf 3,0 % steigt.