KStG - Jahresendaspekte bei der GmbH
Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Schwellenwerte für die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse um jeweils 20 % erhöht. Somit kommen mehr Unternehmen als bisher in den Genuss von Erleichterungen, die insbesondere für kleine Kapitalgesellschaften gelten. Denn soweit eine kleine Kapitalgesellschaft vorliegt, entfällt die gesetzliche Jahresabschlussprüfung. Ferner gibt es Erleichterungen bei der Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger. So sind lediglich die Bilanz und der Anhang offenzulegen, hingegen keine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung.
Praxishinweis: Die angehobenen Schwellenwerte gelten erstmals für das nach dem 31.12.2007 beginnende Geschäftsjahr, also i.d.R. für den Jahresabschluss zum 31.12.2008. Bei der Beurteilung, ob am 31.12.2008 die Schwellenwerte an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten sind, sind zum 31.12.2007 und zum 31.12.2006 bereits die erhöhten Schwellenwerte zu berücksichtigen.
Obwohl das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) bereits zum 1.11.2008 in Kraft getreten ist, sind zwei Aspekte von besonderer Bedeutung nachträglich hervorzuheben:
- Die GmbH-Gründung wird leichter, schneller und es darf eine Ein-EUR-GmbH gegründet werden. Zudem gibt es für Standardgründungen mit höchstens drei Gesellschaftern Musterprotokolle als Anlage zum GmbHG. Bei diesen Erleichterungen ist zu erwägen, statt eines Einzelunternehmens eine GmbH zu gründen oder das bestehende Personenunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Bei diesen Überlegungen spielt auch der ab 2008 auf 15 % gesunkene Körperschaftsteuersatz im Vergleich zur individuellen Einkommensteuerprogression eine wichtige Rolle.
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