Legen Sie Einspruch ein: Es lohnt sich
Das BMF (7.7.09, „Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2008“) hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder die folgenden Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2008 zusammengestellt:
Einspruchsstatistik 2008
Unerledigte Einsprüche am 1.1.2008 | 6.938.338 |
Eingegangene Einsprüche (Veränderung gegenüber dem Vorjahr) | 5.279.463 (+ 5,2 %) |
Erledigte Einsprüche (Veränderung gegenüber dem Vorjahr)
davon erledigt durch:
| 5.536.353 (+ 44,1 %)
1.166.402 (21,1 %) 2.330.618 (42,1 %)
1.321.408 (23,9 %) 717.925 (12,9 %) |
Unerledigte Einsprüche am 31.12.2008 | 6.681.448 (- 3,7 %) |
Erläuterungen
Nicht erfasst sind die im Lohnsteuerermäßigungsverfahren wegen der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Entfernungspauschale eingelegten Einsprüche.
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