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  • LfSt Bayern - Ertragsteuerliche Beurteilung von ärztlichen Laborleistungen

    Das BMF hatte die ertragsteuerliche Behandlung von ärztlichen Laborleistungen ab dem VZ 2008 durch einen niedergelassenen Laborarzt oder durch eine Laborgemeinschaft neu geregelt (BMF 12.2.09, IV C 6 - S 2246/08/10001, BStBl I 09, 398).  

     

    Nach Tz. 8 des Schreibens bleibt es trotz der Änderung der Abrechnungsgrundsätze bei der bisherigen Verwaltungsauffassung, nach der in den Fällen der kostendeckend arbeitenden Laborgemeinschaften mangels Gewinnerzielungsabsicht lediglich die Betriebsausgaben einheitlich und gesondert festgestellt werden. Die Zahlungen der Krankenkasse an die Laborgemeinschaft sind Zahlungen im abgekürzten Zahlungsweg und stellen daher bei dem an der Laborgemeinschaft beteiligten Arzt Betriebseinnahmen dar.  

     

    (Bayerisches LfSt 14.8.09, 2246.2.1-10/2 St 32/St 33)