Mantelverordnung - Viele Anpassungen in unterschiedlichen Gesetzen
Im Verlauf des Jahres hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf in unterschiedlichen Verordnungen ergeben. Der Referentenentwurf einer Mantelverordnung greift diesen Bedarf zusammenfassend auf. Die Änderungen sollen grundsätzlich ab dem Tag der Verkündung gelten. Davon abweichend treten die Änderungen der UStDV am 1.1.2011 in Kraft.
Die Änderungen umfassen insbesondere §§ 9 bis 13 und 17a UStDV bei den Regelungen zum beleg- und buchmäßigen Nachweis zu Ausfuhrlieferungen, zur Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen und das seit 1.7.2009 geltende EU-einheitliche elektronische Ausfuhrverfahren.
Der Umfang der geforderten Angaben in den Ausfuhrbelegen und beim Buchnachweis soll insbesondere durch die Angabe von Identifikationsnummern der gelieferten Gegenstände bei Pkw, Mobilfunkgeräten und Uhren erweitert werden.
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