Neue Bundesregierung: Viele Steueränderungen in der Pipeline
Die vielleicht wichtigste Aussage im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung lautet: Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Ob bzw. wann die beabsichtigten Steuer- änderungen umgesetzt werden, bleibt demzufolge abzuwarten. Sofern die Änderungen bereits für 2010 gelten sollen, sollen sie durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums bis Weihnachten in trockenen Tüchern sein. Nachfolgend die wichtigsten steuerlichen Aspekte im Überblick:
Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
- Zum 1.1.2010 soll der Kinderfreibetrag auf 7.008 EUR (bis dato 6.024 EUR) und das Kindergeld um je 20 EUR erhöht werden.
- Ab dem 1.1.2010 soll für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastro- nomiegewerbe der ermäßigte Umsatzsteuertarif von 7 % gelten. Die Ermäßigung umfasst sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen.
- Verlustabzugsbeschränkungen:
- Unbeschränkte Fortführung der Sanierungsklausel in § 8c KStG über 2009 hinaus,
- Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen (Konzernklausel) und
- Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven bei Beteiligungserwerben an Körperschaften.
- Zinsabzugsbeschränkungen:
- Dauerhaft höhere Freigrenze von 3 Mio. EUR,
- Vortrag des EBITDA rückwirkend ab dem Jahr 2007 für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren, um den Zinsabzug zu verstetigen und
- Verbesserung der Anwendung der Escape-Klausel bei der Zinsschranke für Unternehmen.
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