OFD Chemnitz - Umsatzsteuer bei RentSharing
Ein Verwaltungsschreiben regelt die umsatzsteuerliche Behandlung des Pkw-Gemeinschaftsleasings. Hierbei mieten der Betrieb und der Arbeitnehmer ein Fahrzeug gemeinsam. Der Arbeitgeber ist Mieter für die Zeit, in der das Kfz unternehmerisch genutzt wird und der Angestellte für die privaten Fahrten. Die umsatzsteuerliche Beurteilung hängt von den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen ab. Grundsätzlich liegen zwei selbstständige Leistungen der Leasing-Gesellschaft vor. Dem Arbeitgeber steht nur der Vorsteuerabzug aus seinen Leasingraten zu, sodass es in Hinsicht auf die Privatfahrten nicht zu einer Besteuerung für den Privatanteil kommt. Liegt die Leasingrate des Arbeitnehmers hingegen unter dem geldwerten Vorteil für eine Fahrzeugüberlassung durch den Arbeitgeber, ist von einer einheitlichen Leistung auszugehen, und es kommt zu einer unentgeltlichen Wertabgabe an den Arbeitnehmer.
(OFD Chemnitz 9.11.06, S 7100 - 308/1 - St 23, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 072489)