OFD Frankfurt - Ausstellung eines ärztlichen Attests
Der Nachweis der Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit von Aufwendungen für eine psychotherapeutische Behandlung ist durch ein amtsärztliches Attest vor Beginn der Behandlung zu führen. Dem stehen ärztliche Bescheinigungen eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung gleich (R 33.4 Abs. 1 EStR). Es ist die Frage gestellt worden, wie zu verfahren ist, wenn zwar die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung befürwortet worden ist, die Behandlung aber über die Zeit der Bezuschussung durch die Krankenkasse hinaus fortgesetzt wird.
Nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist nach Ablauf der Zeit der Bezuschussung durch die Krankenkasse immer die Vorlage eines amtsärztlichen Attests zu verlangen, da nur in dieser Form das Weiterbestehen der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen nachgewiesen werden kann.
(OFD Frankfurt 19.7.06, S 2284 A - 31 - St 216)
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