OFD Frankfurt - Pendelfahrten mit dem Firmenwagen
Arbeitnehmer können bei der Berechnung der Werbungskosten eine größere Entfernung zugrunde legen als der Arbeitgeber bei der Berechnung des Sachbezugs „Kfz-Gestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“ nach der pauschalen Bewertungsmethode des § 8 Abs. 2 S. 3 EStG (0,03-v.H.-Regelung). Für die Bewertung des Sachbezugs ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend (H 31 LStH „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei pauschaler Nutzungswertermittlung“). Dagegen kann dem Werbungskostenabzug eine längere Verbindung zugrunde gelegt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird (BMF 11.12.01, IV C 5 - S 2351 - 300/01, BStBl I 01, 994)
(OFD Frankfurt 27.6.06, S 2351 A - 14 - St 211)