OFD Frankfurt - Porto als durchlaufender Posten
Bei Werbeagenturen oder Lettershops, die die Versendung von Prospekten übernehmen, tritt die Frage auf, ob die angefallenen Portokosten bei der Weiterberechnung an den Kunden als durchlaufende Posten behandelt werden können oder ob sie als Teil des Entgelts für die Leistung der Agentur anzusehen sind. Hierzu teilt die OFD ihre Auffassung in einem Schreiben zu den einzelnen Konstellationen mit.
(OFD Frankfurt 7.8.08, S 7200 A - 180 - St 111)
Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 783 | ID 122306