OFD Hannover - Steuerliche Regelung bei Solarstrom
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind Netzbetreiber verpflichtet, den gesamten aus Solaranlagen angebotenen Strom vorrangig abzunehmen. Auch das neue EEG 2009 - gilt für Anlagen, die nach dem 31.12.08 in Betrieb genommen werden - sieht diese Verpflichtung vor.
Die Höhe der Vergütung ist vor allem abhängig von der Leistung der Anlage und im Allgemeinen so hoch, dass die Betreiber regelmäßig nicht nur den überschüssigen, privat nicht benötigten, sondern den gesamten Strom an den Netzbetreiber veräußern.
Die Vergütung aus der Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen unterliegt § 15 Abs. 2 EStG. Ob Einkunftserzielungsabsicht vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsdaten der Anlage, der erhaltenen Fördermittel, der vorgenommenen Investitionen und der Finanzierung zu prüfen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vergütungen abhängig vom jeweiligen Jahr der Inbetriebnahme der Anlage sinken.
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