OFD Münster - Neuregelung der Schulgeldzahlungen durch das JStG 2009
Der Sonderausgabenabzug von Schulgeldzahlungen wurde durch das JStG 2009 mit Wirkung ab dem 1.1.2008 europarechtskonform ausgestaltet und neu geregelt. Die OFD Münster gibt über das BMF-Schreiben (9.3.09, IV C 4 - S 2221/07/0007, BStBl I 09, 487) hinaus umfangreiche Hinweise. Das beinhaltet:
Zuwendungen ab dem VZ 2008
- Begünstigte Schulen im Inland, EU/EWR-Ausland und im Drittland
- Erforderlicher Nachweis
- Entgelt i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG
- Vertragspartner der Privatschule
- Sonderungsverbot
Rechtslage/Übergangsregelung für VZ bis 2007
- Inländische Privatschulen
- Privatschulen im EU/EWR-Ausland sowie im Drittland
Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 353 | ID 135008