OFD Münster - Pauschalierung bei Sachzuwendung
Seit 2007 besteht die Möglichkeit der Pauschalierung der Einkommen- und Lohnsteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG. Die OFD Münster und Rheinland erläutern in einem gleichlautenden Schreiben die Ausübung des Wahlrechts, die Bemessungsgrundlage, den Höchstbetrag sowie die Besonderheiten bei eigenen Arbeitnehmern. Das Schreiben gilt für alle Zuwendungen, die nach dem 31.12.2006 gewährt wurden. Weitere Anwendungsregelungen werden zurzeit zwischen dem BMF und den Ländern erörtert. Die Ergebnisse werden anschließend in einem BMF-Schreiben bekannt gegeben.
(OFD Münster 14.12.07, S 2372 - 24 - St 22 - 31; OFD Rheinland S 2334 - 1011 - St 211, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 080074)
Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 135 | ID 116991