OFD Rheinland - Führt die Werbung mit Rücktrittsoption zur Anwendung des § 2b EStG?
Es ist die Frage gestellt worden, ob § 2b EStG anzuwenden sei, wenn Fondsanbieter im Hinblick auf den neuen § 15b EStG Rückabwicklungsklauseln in die Verträge aufgenommen haben und der einzelne Fonds nicht in den zeitlichen Anwendungsbereich des § 15b EStG fällt. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird folgende Auffassung vertreten:
Die vertragliche Vereinbarung einer Rückabwicklungsmöglichkeit und deren Darstellung im Prospekt rechtfertigt nicht die Annahme, dass die Erzielung eines steuerlichen Vorteils nach § 2b EStG im Vordergrund steht, wenn die Rückabwicklungsmöglichkeit sachlich dargestellt wird und auch im Übrigen die Voraussetzungen des § 2b EStG nicht vorliegen.
(OFD Rheinland 13.3.06, S 2118b - 1000 - St 2, DB 06, 643)
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