Personalausweis - Mehr Transparenz und Sicherheit
Durch das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (18.6.09, BGBl I 09, 1346) wird ab November 2010 mit der Ausgabe der neuen Personalausweise im Scheckkartenformat begonnen.
Da der elektronische Personalausweis mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausgerüstet ist, werden die Internetgeschäfte der Bürger erleichtert werden. Daneben soll die Biometriefunktion die Fälschungssicherheit der Dokumente und den Schutz vor Missbrauch durch unberechtigte Personen erhöhen. Die Ausweise werden mit einem RFID-Chip ausgestattet, der ein biometrisches Gesichtsbild enthält. Auf freiwilliger Basis können auch zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Wollen Service-Anbieter die Ausweisdaten online abfragen, müssen sie vorher bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragen. Nur mit diesem Zertifikat darf der Anbieter personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Alter) aus dem Ausweis-Chip online erfragen. Für den Ausweisinhaber wird diese Berechtigung am Bildschirm sichtbar. Er kann dann seinen Ausweis auf ein Lesegerät am PC legen, seine Ausweis-PIN eingeben und somit der Übermittlung seiner Daten im Internet zustimmen.
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