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  • Quellensteuer - Geringere Sätze auf Dividenden

    Die auf Auslandsdividenden erhobene Quellensteuer darf über § 34c EStG nur mit 15 v.H. berücksichtigt und der übersteigende Betrag muss über ein Erstattungsverfahren im jeweiligen Land beantragt werden. Dies entfällt künftig für niederländische Aktien. Laut Gesetzentwurf ist eine Reduzierung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden von 25 auf 15 v.H. geplant, sodass es keiner Erstattung mehr bedarf. Noch besser sieht es bei ungarischen Aktien aus. Hier ist die Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen bereits seit dem 1.1.2006 abgeschafft worden.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 592 | ID 113920